FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier sammeln wir Informationen rund um die IG Metall und ihre Tarifverträge. Die Inhalte wurden sorgfältig zusammengetragen, können dennoch Fehler enthalten. Bitte konsultiere im Zweifelsfall immer einen Tarifexperten oder den offiziellen Tarifvertrag.

Was regeln die Tarifverträge?

Die Tarifverträge der IG Metall regeln die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Millionen von Beschäftigten in Deutschland.

Welche Branchen werden abgedeckt?

  • Metall- und Elektroindustrie: Der größte und bekannteste Tarifbereich.
  • Holz- und Kunststoffverarbeitende Industrie: Umfasst Möbelhersteller, Sägewerke und mehr.
  • Textil- und Bekleidungsindustrie: Regelt die Bedingungen für eine traditionsreiche Branche.

Für detaillierte Informationen besuche bitte die offizielle Seite der IG Metall.


Umfassende FAQ: Entgelt, ERA & Tarifwissen

Dieser Bereich beantwortet alle Fragen rund um dein Gehalt, das ERA-System und die Leistungen der IG Metall.

Bereich 1: Grundlagen des Entgelts & Zusammensetzung

1. Wie setzt sich mein Monatsentgelt zusammen?

Dein Entgelt besteht in der Regel aus dem Grundentgelt (basierend auf deiner ERA-Entgeltgruppe), einer Leistungszulage (variabel, Durchschnitt ca. 14–15 %) und gegebenenfalls Belastungszulagen oder Schichtzuschlägen.

2. Was ist die ERA-Leistungszulage und wie wird sie berechnet?

Die Leistungszulage honoriert deine individuelle Leistung. Sie wird meist jährlich in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten beurteilt (Kriterien oft: Qualität, Effizienz, Einsatz). Der Durchschnitt im Betrieb soll laut Tarifvertrag meist bei ca. 14 % bis 15 % des Grundentgelts liegen.

3. Kann meine Leistungszulage gekürzt werden?

Grundsätzlich ja, wenn deine Leistung nachweislich sinkt. Dies darf jedoch nicht willkürlich geschehen. Es muss in der Regel vorher ein Gespräch stattfinden, in dem dir Ziele gesetzt werden.

4. Was ist der Unterschied zwischen T-ZUG A und T-ZUG B?

T-ZUG A: Beträgt 27,5 % deines monatlichen Brutto-Grundentgelts. Diesen Teil können bestimmte Gruppen (Eltern, Pflegende, Schichtarbeiter) in 8 freie Tage umwandeln.

T-ZUG B: (Auch "Zusatzbetrag") Ist ein fester Geldbetrag für alle, der unabhängig vom Einkommen ist (z. B. ca. 18,5 % des Eckentgelts, ab 2026 steigt er auf 26,5 %). Er kann nicht in Zeit gewandelt werden.

5. Bekomme ich Vermögenswirksame Leistungen (VWL / AVWL)?

Ja. Der Tarifvertrag sieht "Altersvorsorgewirksame Leistungen" (AVWL) vor. Der Arbeitgeber zahlt 319,08 € pro Jahr (26,59 € monatlich) in einen Vertrag (z. B. MetallRente oder Riester) ein. Azubis erhalten 159,48 € jährlich.

6. Was ist das Transformationsgeld (T-Geld)?

Das T-Geld ist eine jährliche Sonderzahlung, die oft im Februar ausgezahlt wird. Sie beträgt 18,4 % eines Monatsentgelts. Es dient als Einkommensbaustein oder kann in Betrieben zur Beschäftigungssicherung (Arbeitszeitabsenkung) genutzt werden.

7. Wann kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

  • Urlaubsgeld: In der Metall- und Elektroindustrie beträgt es nach IG Metall-Tarifvertrag in der Regel 50 Prozent eines durchschnittlichen Monatsentgelts. Dies entspricht bei 30 Urlaubstagen etwa 70 Prozent eines Monatsgehalts. Es handelt sich um ein zusätzliches Urlaubsentgelt. Auszahlung meist im Juni.
  • Weihnachtsgeld: Je nach Betriebszugehörigkeit steigt der Anspruch. Nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht die Sonderzahlung in der Regel 55 Prozent eines Monatsgehalts. Auszahlung meist im November.

8. Was ist der "Transformationsbaustein"?

Dies ist oft ein Synonym für das T-Geld (siehe Frage 6) oder spezielle betriebliche Regelungen, die Einmalzahlungen nutzen, um Arbeitszeitreduzierung bei Transformationsproblemen (z. B. Umstellung auf E-Mobilität) zu finanzieren.

9. Gibt es eine automatische Inflationsanpassung (Indexlohn)?

Nein. Im Gegensatz zu Ländern wie Belgien gibt es in deutschen Tarifverträgen keinen Automatismus. Lohnerhöhungen müssen in jeder Tarifrunde neu von der IG Metall ausgehandelt und notfalls erstreikt werden.

10. Darf mein Chef mir mehr zahlen als im Tarif steht? ("Günstigkeitsprinzip")

Ja. Der Tarifvertrag ist eine Mindestbedingung. Der Arbeitgeber darf dich jederzeit besserstellen (z. B. übertarifliche Zulagen). Er darf dich nur nicht schlechterstellen.

Bereich 2: Das ERA-System (Eingruppierung)

11. Was bedeutet "ERA"?

ERA steht für Entgelt-Rahmen-Abkommen. Es ist das System, das regelt, wie Jobs bewertet und bezahlt werden. Es gilt für Arbeiter und Angestellte gleichermaßen.

12. Wie funktioniert die ERA-Eingruppierung?

Nicht du wirst bewertet, sondern deine Arbeitsaufgabe. Anhand einer Stellenbeschreibung wird ermittelt, welche Anforderungen (Wissen, Denken, Handlungsspielraum, Mitarbeiterführung) die Stelle hat. Daraus ergibt sich eine Punktzahl, die zur Entgeltgruppe (EG) führt.

13. Bestimmt mein Studienabschluss meine Entgeltgruppe?

Nicht direkt. Es kommt darauf an, was die Stelle erfordert. Wenn du einen Master hast, aber auf einer Stelle arbeitest, für die eine 3-jährige Ausbildung reicht, wirst du nur nach der Ausbildungs-Stelle bezahlt.

14. Was passiert, wenn ich mit meiner Eingruppierung nicht einverstanden bin?

Du hast ein Reklamationsrecht. Du kannst beim Betriebsrat eine Überprüfung beantragen ("Eingruppierungsüberprüfung"). Kommt der Betriebsrat zum gleichen Schluss wie du, muss er mit dem Arbeitgeber verhandeln.

15. Was sind "Entwicklungsstufen" oder "Stufenaufstiege"?

In einigen Tarifgebieten (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) gibt es innerhalb einer Entgeltgruppe noch Stufen (z. B. Hauptstufe nach x Monaten). Das bedeutet, dein Gehalt steigt automatisch an, wenn du eine gewisse Zeit auf der Stelle tätig bist, bis du das Zielentgelt der Gruppe erreicht hast.

16. Wie werden Meister und Techniker eingruppiert?

Meister und Techniker befinden sich oft im mittleren bis oberen Bereich der Entgelttabelle. Je nach Verantwortung (Personalverantwortung, Budget) liegen sie oft zwischen der Facharbeiter-Ebene und der Ingenieurs-Ebene.

17. Was bedeutet "Abgruppierung"?

Wenn dein Arbeitgeber dir eine neue, weniger anspruchsvolle Aufgabe zuweist, könntest du theoretisch in eine niedrigere Gruppe fallen. Dies ist rechtlich schwierig und oft durch Besitzstandswahrungen oder Änderungskündigungsschutz abgesichert.

Bereich 3: Außertarifliche Angestellte (AT) & Spezialfälle

18. Wann bin ich "Außertariflich" (AT)?

Du bist AT, wenn dein Aufgabengebiet und deine Verantwortung die höchste Tarifgruppe (z. B. EG 12 in Bayern oder EG 14 in NRW) deutlich übersteigen. AT ist kein "Status", den man sich aussucht, sondern hängt von der Stelle ab.

19. Was ist das "Abstandsgebot" bei AT-Verträgen?

Damit ein AT-Vertrag gültig ist, muss das Gehalt einen gewissen Abstand zur höchsten Tarifgruppe haben. Oft wird geregelt, dass das AT-Gehalt ca. 30 % bis 35 % über der höchsten Tarifgruppe liegen muss (inklusive aller Tarif-Zulagen), damit der Verzicht auf den Tarifschutz gerechtfertigt ist.

20. Gelten Tariferhöhungen auch für AT-Angestellte?

Nicht automatisch. AT-Verträge sind Verhandlungssache. Viele Unternehmen orientieren sich aber an den Tarifabschlüssen und geben die prozentuale Erhöhung an die AT-Mitarbeiter weiter, um den Abstand zu wahren.

21. Was ist ein "Haustarifvertrag"?

Einige große Unternehmen (z. B. Volkswagen) sind nicht im Flächentarifvertrag, sondern haben einen eigenen Haustarifvertrag mit der IG Metall verhandelt. Die Tabellen und Regeln dort können von der Fläche abweichen (oft sogar etwas höher).

22. Was ist eine "OT-Mitgliedschaft" von Firmen?

Es gibt Arbeitgeber, die im Arbeitgeberverband sind, aber "Ohne Tarifbindung" (OT). Dort gilt der Tarifvertrag nicht automatisch, es sei denn, er ist im Arbeitsvertrag explizit vereinbart.

Bereich 4: Arbeitszeit, Urlaub & Freistellung

23. Was ist die 35-Stunden-Woche?

Der Standard in der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie. Vollzeit bedeutet hier 35 Stunden Arbeit pro Woche.

24. Kann ich 40 Stunden arbeiten?

Ja, wenn das Unternehmen Bedarf hat und du zustimmst. Etwa 13 % bis 18 % der Belegschaft (Quote) dürfen 40-Stunden-Verträge haben. Du erhältst dann entsprechend mehr Gehalt (linear hochgerechnet).

25. Habe ich Anspruch auf Teilzeit?

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Der Tarifvertrag ergänzt dies, z. B. durch die "Verkürzte Vollzeit" (Rückkehrrecht auf Vollzeit nach einer Phase von bis zu 28 Wochenstunden).

26. Wie viele Urlaubstage habe ich?

30 Arbeitstage pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche).

27. Bekomme ich Sonderurlaub bei Umzug oder Hochzeit?

Ja, bezahlte Freistellung gibt es laut Manteltarifvertrag für: Eigene Hochzeit (1-2 Tage), Geburt des eigenen Kindes (1 Tag), Todesfall naher Angehöriger (2 Tage), Umzug (oft 1 Tag bei betrieblichem Anlass).

28. Was gilt für Homeoffice / Mobiles Arbeiten?

Es gibt einen Anspruch auf "Erörterung". Der Arbeitgeber muss deinen Wunsch prüfen und darf ihn nicht grundlos ablehnen. Details regelt meist eine Betriebsvereinbarung.

29. Was sind Gleitzeitkonten?

Überstunden und Minusstunden werden auf einem Zeitkonto gesammelt. Der Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen regeln, wie hoch dieses Konto sein darf (z. B. +/- 100 Stunden) und wann es ausgezahlt oder abgefeiert werden muss.

Bereich 5: Zuschläge & Belastungen

30. Was sind Erschwerniszulagen?

Für Arbeiten unter besonders schwierigen Bedingungen (Schmutz, Lärm, Hitze, Gase, Schutzkleidung) sieht der Tarifvertrag extra Zulagen vor, wenn diese Belastungen nicht schon in der ERA-Einstufung berücksichtigt wurden.

31. Wie hoch sind Schichtzuschläge?

  • Nachtschicht: Meist 25 % bis 30 % (oft steuerfrei).
  • Spätschicht: Meist ab ca. 15 %.
  • Sonn- und Feiertage: 50 % bis 150 % Zuschlag.

32. Werden Pausen bezahlt?

Normalerweise nicht. Ausnahme: In bestimmten Schichtmodellen (z. B. Bandarbeit) gibt es die "Steinkühler-Pause" (5 Min. pro Stunde), die bezahlt ist.

33. Was ist Mehrarbeit (Überstunden)?

Arbeit, die über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgeht. Diese ist zuschlagspflichtig (meist 25 % für die ersten Stunden, danach oft 50 %), wenn sie nicht durch Freizeit ausgeglichen wird.

Bereich 6: Azubis, Studenten & Berufseinstieg

34. Was verdienen Azubis?

Sie startet oft bei über 1.050 € im ersten Jahr und steigt bis zum 4. Jahr auf ca. 1.300 € - 1.400 € an.

35. Bekommen Azubis auch Weihnachtsgeld?

Ja, auch Auszubildende erhalten Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie T-ZUG und T-Geld (meist anteilig oder als Pauschbetrag).

36. Werden Azubis übernommen?

Ja, der Tarifvertrag regelt eine grundsätzliche Übernahme für 12 Monate nach bestandener Prüfung, oft sogar unbefristet.

37. Was verdienen Duale Studenten?

Für Dual Studierende gelten oft eigene Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Sie erhalten meist eine Vergütung, die sich an der Azubi-Vergütung orientiert, oft plus Zuschläge für Studienmaterialien.

38. Werden Praktika vergütet?

Pflichtpraktika müssen gesetzlich nicht vergütet werden, aber in tarifgebundenen Betrieben gibt es oft freiwillige Vergütungen. Freiwillige Praktika müssen meist mit Mindestlohn oder Tarif-Sätzen für Praktikanten vergütet werden.

39. Wie hoch ist das Einstiegsgehalt nach dem Studium?

Bachelor-Absolventen steigen oft in EG-Gruppen ein, die (je nach Region) einem Jahresgehalt von ca. 55.000 € bis 65.000 € (inkl. Zulagen) entsprechen. Master-Absolventen liegen oft noch eine Stufe höher.

Bereich 7: Krankheit, Kündigung & Sicherheit

40. Wie lange wird mein Gehalt bei Krankheit gezahlt?

6 Wochen volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach Krankengeld von der Kasse.

41. Was ist die Verdienstsicherung für Ältere?

Ab einem gewissen Alter (z. B. 54 Jahre) und langer Betriebszugehörigkeit darf dein Entgelt nicht mehr gekürzt werden, auch wenn deine Leistung nachlässt ("Unkündbarkeit" und Entgeltsicherung).

42. Welche Kündigungsfristen gelten?

Für Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist je nach Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate.

43. Was passiert, wenn es der Firma wirtschaftlich schlecht geht?

Es gibt "Öffnungsklauseln" und das "Pforzheimer Abkommen". Firmen können in Krisen (mit Zustimmung der IG Metall) Zahlungen wie das Weihnachtsgeld oder T-ZUG verschieben oder kürzen, um Kündigungen zu vermeiden ("Sanierungstarifvertrag").

44. Was ist Kurzarbeit?

Wenn keine Arbeit da ist, kann der Betrieb (mit Betriebsrat) Kurzarbeit anmelden. Die Agentur für Arbeit zahlt 60/67 % des Nettolohns. In der Metallindustrie stocken viele Arbeitgeber dieses Geld tariflich oder freiwillig auf (z. B. auf 80 % oder 90 %).

Bereich 8: Mitgliedschaft & Rente

45. Was bringt mir die IG Metall Mitgliedschaft beim Gehalt?

Nur Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Tarifzahlungen. Zahlt der Arbeitgeber plötzlich weniger oder tritt aus dem Verband aus, behalten Mitglieder ihre Ansprüche.

46. Was ist die MetallRente?

Ein Versorgungswerk für die betriebliche Altersvorsorge. Beschäftigte können Teile ihres Bruttogehalts (Entgeltumwandlung) steuerbegünstigt in die MetallRente einzahlen.

47. Kann ich den IG Metall Beitrag absetzen?

Ja, zu 100 % als Werbungskosten in der Steuererklärung. (Beitrag: 1 % vom Brutto).

48. Gibt es Streikgeld?

Ja. Bei Warnstreiks zahlt der Arbeitgeber oft weiter (kurzzeitig). Bei Erzwingungsstreiks (unbefristet) zahlt die IG Metall Mitgliedern ca. 2/3 des Bruttoentgelts als steuerfreies Streikgeld.

49. Bietet die IG Metall Rechtsschutz?

Ja, Mitglieder erhalten kostenlosen Arbeits- und Sozialrechtsschutz (z. B. Klage gegen Kündigung oder falschen Rentenbescheid).

50. Was ist der "Jubilarstatus" in der Gewerkschaft?

Langjährige Mitglieder (25, 40, 50, 60 Jahre) werden geehrt und erhalten oft kleine Präsente oder Jubiläumszuwendungen seitens der Gewerkschaft, nicht zu verwechseln mit dem Dienstjubiläum in der Firma.